Vorteile einer flexiblen Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
- Steuerfreie Beitragszahlung bis zu 8% der BBG West
- Sozialversicherungsfreie Beitragszahlung bis zu 4% der BBG West
- Gesetzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15% des vom Arbeitnehmer umgewandelten Entgeltbetrages, sofern dieser aus sozialversicherungspflichtigem Entgelt eingebracht wird
- Voller Schutz des Guthabens bei Insolvenz des Arbeitgebers
- In der Ansparphase wird das Guthaben nicht im Rahmen des Bürgergeldes (früher Hartz IV) berücksichtigt
- Nachgelagerte Besteuerung und Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistung im Todesfall – Auszahlung an Hinterbliebene gemäß gesetzlicher Erbfolge. Wenn es keine Erben gibt, wird ein Sterbegeld gezahlt