Vertrauensschaden­versicherung

Vertrauensschaden­versicherung

Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von sogenannten Vertrauenspersonen.

Als Vertrauenspersonen zählen sämtliche Mitarbeiter Ihres Unternehmens: Vom Vorstand über den Geschäftsführer bis hin zu Aushilfen und Zeitarbeitern. Außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister oder Rechtsanwälte. Auch diese Kosten können über eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.

Unsere Spezialistin für Sie

Anna Schwarzhoff
Leiterin Sachversicherung

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Welche Schäden sind durch eine Vertrauensschadenversicherung gedeckt? 
 

  • Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen
  • Vermögensschäden durch Außenstehende
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Hackerangriffe und Internetbetrug (Cyber Risk)
  • Rechtsverfolgung des Vermögensschadens
  • Rückwärtsdeckung entstandener Schäden

Vertrauen gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern ist die Basis für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Doch gerade entgegengebrachtes Vertrauen bietet Kriminellen den perfekten Einstieg für Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und weitere kriminelle Handlungen. Ca. 40 % der Veruntreuungen werden von Mitarbeitern der betroffenen Unternehmen verursacht.

Ob von innen oder von außen: Die Kosten für die Ermittlung von Vermögensschäden und das Durchsetzten von Schadenersatzansprüche können über eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter info.germany@nacora.com oder über unser Kontaktformular.

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